Wer aufgrund von Schul- und Kitaschließungen seine Kinder zu Hause betreuen muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Weitere Informationen gibt es unter dem folgendem Link:
Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen!
Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern
Der Kinderbonus ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien in der Corona-Krise. Informieren Sie sich, ob Sie einen Anspruch haben und wie der Kinderbonus ausgezahlt wird.
Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
Wichtig: Sie müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Der Kinderbonus wird ab September 2020 ausgezahlt.
Wer den Kinderbonus bekommt
Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Informationen zu den Voraussetzungen für Kindergeld finden Sie auf der Seite Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer.
Der Kinderbonus wird auch für Kinder gezahlt, für die im September 2020 …
noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt) oder
kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen).
Auszahlung und Höhe des Kinderbonus
Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in 2 Raten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.
Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch nicht vor September 2020, ausgezahlt. Auch in diesen Fällen erfolgt die Auszahlung grundsätzlich in 2 Raten.
Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.
da alle Kinder ab
dem 02.06.2020 wieder tageweise unsere Einrichtungen besuchen werden, haben wir
uns entschlossen im Juni auch unser Angebot der Mittagsverpflegung wiederaufzunehmen.
So kehren wir
wieder, wenn auch in einigen Bereichen noch eingeschränkt, langsam zum
Regelbetrieb zurück.
Wie Sie vielleicht der
Presse bereits entnommen haben, wird auch der Betreuungsbeitrag in unseren
Kindertagesstätten und den Betreuungsangeboten an Schulen im Juni 2020 erlassen.
Ein Beitragseinzug findet nicht statt. Die Verpflegung werden wir allerdings zu
den üblichen Konditionen berechnen müssen.
Die Mitarbeitenden
der jeweiligen Gruppen werden die Anzahl der betreuten Kinder an unsere Küchen
durchgeben, sodass alle Kinder die Möglichkeit erhalten an der warmen Mahlzeit
teilzunehmen. Die gemeinsame Mahlzeit wird, unter Einhaltung aller
Hygienevorschriften, in den derzeitigen kleinen Gruppen eingenommen und von
unserem Küchenpersonal für jede einzelne Gruppe verpackt geliefert. Das Essen
wird von den Mitarbeitenden für das einzelne Kind aufgefüllt.
Wir hoffen, so dem Wunsch
vieler Eltern entsprechen zu können, die sich im Rahmen der Betreuung eine
warme Mahlzeit für ihre Kinder gewünscht haben.
Somit entfällt ab
der nächsten Woche die Notwendigkeit, eine zweite Brotdose für die
Mittagsmahlzeit ihrem Kind mitzugeben.
Sollten Sie Fragen zur Wiederaufnahme
des Verpflegungsangebotes haben, dürfen Sie sich gerne an die Mitarbeitenden
vor Ort oder an die Geschäftsstelle wenden:
Gemeinnütziger Verein für Jugenderholung e.V. Geschäftsstelle Zum Stellwerk 2 25899 Niebüll Tel.: 04661 – 956 90 0 Fax: 04661 – 956 90 22 Email: info@GVfJ.de
So sehr wir uns alle über einige der angekündigten
Lockerungen zum 18. Mai 2020 freuen. Stehen aktuell viele Familien „Kopf“ und wissen
nicht wie Sie die Erwartungen ihres Arbeitgebers und die Betreuung ihrer Kinder
in Einklang bringen sollen.
Wir alle hatten gehofft, dass sich bei den Beschränkungen zur Nutzung der Notbetreuung in unseren Kitas und Betreuungsangeboten an Schulen Lockerungen ergeben. Nach dem uns aktuell vorliegenden Entwurf der ab dem 18. Mai geltenden Landesverordnung wird es jedoch in diesem Punkt nur sehr geringe Veränderungen geben. Ab dem 18. Mai haben folgende Berufsgruppen Anspruch auf einen Platz in den Notgruppen:
uns alle stellen die aktuellen Auswirkungen des COVID-19 und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eingrenzung der Corona Pandemie vor große Herausforderungen. So auch die angeordneten Schließungen unserer Kindertagesstätten und Betreuungsangebote an Schulen.
Das Land Schleswig-Holstein möchte
Ihnen als Eltern in dieser Zeit etwas Sicherheit geben. Im
COVID-19-Soforthilfeprogramm wurden finanzielle Mittel bereitgestellt. Für die
Monate April und Mai müssen die Elternbeiträge für die Betreuung in den Offenen
Ganztagsschulen nicht gezahlt werden, unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in
Anspruch genommen wurde.
Wir werden die Elternbeiträge für die Monate April und Mai
2020 somit nicht von Ihrem Bankkonto einziehen.
Sofern Sie die Elternbeiträge selbst überweisen oder einen Dauerauftrag
angelegt haben, setzen Sie die Zahlung bitte auch für den Monat Mai 2020 aus.
Das in Anspruch genommene Mittagessen für
den Zeitraum bis zur Schließung der Offenen Ganztagsschulen (01. März-13. März
2020) werden wir am 15. Mai 2020 per
Lastschrift einziehen. Sollte Ihnen der Einzug für das Essen aktuell nicht
möglich sein, wenden Sie sich bitte bis zum 08. Mai 2020 per E-Mail an: Mommsen@GVfJ.de.
Das Kabinett hat einem vorsichtigen Fahrplan zur Öffnung der Schulen heute zugestimmt.
Die Schulen im echten Norden sollen nach und nach wieder geöffnet werden – unter besonderen Auflagen.
„In der derzeitigen Situation ist ein regulärer
Unterricht, wie wir ihn uns alle für die Kinder wünschen würden,
ausgeschlossen“, sagte Bildungsministerin Karin Prien. Das
Bildungsministerium habe in den vergangenen Wochen einen mehrstufigen Plan
erarbeitet, um die Schulen wieder zu öffnen. In ihrer jüngsten Sitzung stimmten
die Kabinettsmitglieder nun Phase 2 zu. Die Ministerin betonte, in dieser Phase
stünden die Schülergruppen im Vordergrund, die Unterstützung am Nötigsten
hätten.
Am 19.04.2020 hat der Kreis Nordfriesland durch den Erlass von „Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen“ Maßnahmen angeordnet. Demzufolge ist das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen) und unserer Betreuungsangebote an Schulen vorerst bis zum 03.05.2020 verboten. Zulässig ist lediglich das Angebot einer Notbetreuung in Kleingruppen.
Die Notbetreuung der Kinder in der Kindertagesstätte und in Schule ist in begründeten Situationen möglich. Damit wir Ihr Kind/Ihre Kinder betreuen können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: